Steffen Lindberg

Ihr Anwalt im Ordnungswidrigkeitenrecht

Ein Vorwurf im Ordnungswidrigkeitenrecht kann spürbare rechtliche und persönliche Konsequenzen nach sich ziehen. Neben Bußgeldern drohen häufig Punkte im Fahreignungsregister, Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Umso wichtiger ist es, frühzeitig einen erfahrenen Anwalt einzuschalten, der Ihre Interessen im Ordnungswidrigkeitenverfahren sachlich, strategisch und mit der erforderlichen rechtlichen Expertise vertritt.

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Vorwurf im Ordnungswidrigkeitenrecht? Ich verteidige Sie!

Das Ordnungswidrigkeitenrecht regelt eine Vielzahl von Verstößen, die nahezu alle Lebensbereiche betreffen können. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), das den Verwaltungsbehörden von Gemeinden, Ländern und dem Bund ermöglicht, Bußgelder zu verhängen. Auch wenn Ordnungswidrigkeiten häufig unterschätzt werden, handelt es sich keineswegs um bloße „Bagatellen“. Sobald ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet ist, stehen für Betroffene spürbare rechtliche Konsequenzen im Raum.

Ein wesentlicher Unterschied zum Strafrecht liegt im sogenannten Opportunitätsprinzip. Das bedeutet, dass es im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde liegt, ob und wie ein Verstoß verfolgt wird. Wird dieses Ermessen jedoch ausgeübt und ein Verfahren eröffnet, kann dies erhebliche Folgen haben. Bußgelder, Punkte, Fahrverbote oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis können den Alltag und die berufliche Situation massiv beeinträchtigen. Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht ist daher eine frühzeitige und fachkundige Verteidigung entscheidend.

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Anwalt im Ordnungswidrigkeitenrecht

Erfolg ist kein Zufall

Ich konzentriere mich ausschließlich auf Strafverteidigung. Für Sie bedeutet das maximale Expertise, klare Strategie und die bestmögliche Vertretung – bundesweit.

Verkehrsordnungswidrigkeiten als Schwerpunkt des Ordnungswidrigkeitenrechts

Innerhalb des Ordnungswidrigkeitenrechts nehmen Verkehrsordnungswidrigkeiten eine besondere Stellung ein. Sie gehören zu den häufigsten Anwendungsfällen und orientieren sich in ihrer Struktur stark an den Grundsätzen des Strafrechts. Nicht umsonst wird dieser Bereich häufig als „kleines Strafrecht“ bezeichnet. Gerade weil Verkehrsordnungswidrigkeiten standardisiert verfolgt werden, besteht die Gefahr, dass individuelle Besonderheiten des Einzelfalls unberücksichtigt bleiben. Umso wichtiger ist eine Verteidigung, die den konkreten Vorwurf, die Beweislage und die rechtlichen Voraussetzungen genau prüft.

Messverfahren und typische Verteidigungsansätze

Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht spielen Messverfahren eine zentrale Rolle. Ob Geschwindigkeitsmessung, Abstandsmessung oder Rotlichtverstoß – die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Überwachungsmaßnahme ist stets genau zu prüfen. Es existieren unterschiedliche Kategorien von Messverfahren, darunter zeugenbasierte Verfahren mit oder ohne geeichte Messeinrichtungen sowie gerätebasierte Messverfahren. Bereits bei der Wahl des Messorts, der Durchführung der Messung oder der Eichung des Messgeräts können Fehler auftreten.

Im Rahmen der Akteneinsicht werden daher regelmäßig Mess- und Eichprotokolle, die Handhabung des jeweiligen Messgeräts sowie mögliche gerätespezifische Fehlerquellen überprüft. In der Praxis betreffen Ordnungswidrigkeiten häufig Themen wie Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsmessungen, Alkohol- oder Drogendelikte (unterhalb der Strafbarkeit), Rotlichtverstöße, Überholverbote, MPU-Anordnungen oder Verstöße gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung. Auch hier gilt: Eine fundierte juristische Prüfung kann entscheidend sein, um Konsequenzen zu vermeiden oder deutlich zu reduzieren.

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Anwalt im Ordnungswidrigkeitenrecht

Hauptverhandlung vermeiden

In vielen Fällen lässt sich eine belastende öffentliche Hauptverhandlung durch frühzeitige, strategische Verteidigung verhindern. Ich prüfe die Ermittlungsakte, entlaste Sie frühzeitig und nutze alle rechtlichen Möglichkeiten, um das Verfahren, sofern irgend möglich, bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen. So bleibt vieles diskret, schneller und für Sie deutlich weniger belastend.

DER WEG ZUR ERFOLGREICHEN VERTEIDIGUNG

Wie ich Sie im Strafverfahren erfolgreich verteidige

Von der ersten Analyse bis zum entschlossenen Auftreten im Verfahren – jeder Schritt ist darauf ausgerichtet, Ihre Belastung zu reduzieren und das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

01.
Analyse
Ich verschaffe mir sofort ein klares Bild Ihrer Situation, prüfe die Vorwürfe, sichere Akteneinsicht und erkenne früh Chancen sowie Risiken. Dadurch entsteht eine belastbare Grundlage für alle weiteren Entscheidungen in Ihrem Verfahren.
02.
Strategie
Auf Basis der vollständigen Faktenlage entwickle ich eine präzise, individuell zugeschnittene Verteidigungsstrategie – mit dem Ziel, das Verfahren früh zu beeinflussen und im Idealfall eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.
03.
Verteidigung
Ich setze die gewählte Strategie entschlossen um, übernehme die gesamte Kommunikation und trete für Ihre Rechte ein – schriftlich, gegenüber den Ermittlungsbehörden und vor Gericht. Ziel ist stets das bestmögliche Ergebnis für Ihre Zukunft zu erkämpfen.

Häufig gestellte Fragen

In einer strafrechtlichen Ausnahmesituation entstehen viele Unsicherheiten. Hier beantworte ich die wichtigsten Fragen, damit Sie schnell Orientierung gewinnen und wissen, welche Schritte jetzt wirklich entscheidend sind.

Wann sollte ich bei einer Ordnungswidrigkeit einen Anwalt einschalten?
Sobald Sie einen Bußgeldbescheid, eine Anhörung oder eine Vorladung erhalten haben, ist anwaltlicher Rat sinnvoll. Gerade früh im Verfahren lassen sich Fehler erkennen, Fristen wahren und Weichen stellen, um Bußgelder, Punkte oder ein Fahrverbot zu vermeiden oder zu reduzieren.
Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid überhaupt?
In vielen Fällen ja. Messfehler, formale Mängel, Verjährungsfragen oder fehlerhafte Zustellungen kommen häufiger vor, als Betroffene vermuten. Ein Anwalt im Ordnungswidrigkeitenrecht prüft, ob der Vorwurf rechtlich und technisch angreifbar ist und ob ein Einspruch realistische Erfolgsaussichten hat.
Drohen im Ordnungswidrigkeitenrecht auch Fahrverbot oder Führerscheinentzug?
Ja. Neben Bußgeldern können Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis drohen – insbesondere bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Gerade dann ist eine fundierte Verteidigung wichtig, da die Folgen für Beruf und Alltag erheblich sein können.
Muss ich mich gegenüber der Behörde oder der Polizei äußern?
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Häufig ist es sogar ratsam, zunächst zu schweigen und Akteneinsicht durch einen Anwalt nehmen zu lassen. Unbedachte Aussagen können Ihre Position im Verfahren deutlich verschlechtern.
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Unabhängig von Ihrem Standort übernehme ich Ihre Verteidigung und zeige Ihnen zeitnah auf, wie wir strategisch sinnvoll vorgehen.

Ihre Vorteile bei einer Kontaktaufnahme

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