Die häufigsten Fragen zum Strafverfahren
Willkommen in unserer Strafverfahren-FAQ. Hier finden Sie kompakte und verständliche Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Ermittlungsverfahren, die Anklage, die Hauptverhandlung und mögliche Rechtsmittel.
Diese Übersicht soll Ihnen helfen, typische Abläufe im Strafverfahren besser zu verstehen, Ihre Rechte richtig einzuordnen und Unsicherheiten im Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht zu reduzieren.
Ermittlungsverfahren – Ablauf eines Ermittlungsverfahrens
Was ist ein Ermittlungsverfahren?
Wichtig zu wissen: Eine effektive Strafverteidigung beginnt bereits im Ermittlungsverfahren. Hier werden die Weichen gestellt. Ungünstig wäre es, zunächst einmal abzuwarten, ob der Vorgang an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wird. Ermittlungsverfahren werden von der Polizei immer an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Alleine diese hat die Befugnis zu entscheiden, ob das Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird. Es besteht die Gefahr von Rechtsnachteilen, wenn man im eigenen Ermittlungsverfahren lediglich „Zuschauer“ ist. Vielmehr muss bereits hier eine aktive Strafverteidigung beginnen.
Wieso ist die Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren wichtig?
Macht eine Aussage im Ermittlungsverfahren ohne Aktenkenntnis Sinn?
Wie endet das Ermittlungsverfahren?
Verteidigungsschrift im Ermittlungsverfahren: Was ist das?
Durchsuchung – Verhaftung – Beschlagnahme
Was sind die Voraussetzungen für eine Wohnungsdurchsuchung?
Wohnungsdurchsuchung bei „Gefahr im Verzug“: Wann ist das gegeben?
Wie soll ich mich bei einer Durchsuchung verhalten?
Welche nachträglichen Rechtschutzmöglichkeiten gibt es gegen die Durchsuchung?
Darf auch nachts durchsucht werden?
Was sind die Voraussetzungen für Untersuchungshaft?
Welche Rechtsmittel gibt es gegen den Haftbefehl?
Wie kann eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls erreicht werden?
Erkennungsdienstliche Behandlung – Voraussetzungen
Vorladung zur Erkennungsdienstlichen Behandlung: Was regelt § 81b StPO?
Wer ist zuständig für die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen?
Welche Maßnahmen sind bei der Erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b StPO zulässig?
Wann ist eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten möglich?
Verfahrenseinstellung – Strafbefehl – Anklage
Was ist eine Verfahrenseinstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO?
Verfahrenseinstellung gem. § 153 StPO – Was ist das?
Was ist eine Verfahrenserledigung gem. § 153a StPO?
Was ist ein Strafbefehl?
Auf welche Rechtsfolgen kann im Strafbefehl erkannt werden?
Hat der Beschuldigte einen Verteidiger, so kann im Strafbefehlsverfahren auch auf Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr erkannt werden, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Es gelten im Übrigen im Strafbefehlsverfahren weitere Einschränkungen, sofern sich die Ermittlungen gegen einen Jugendlichen bzw. Heranwachsenden richten. Während bei Jugendlichen das Strafbefehlsverfahren vollständig ausgeschlossen ist, kommt dieses bei Heranwachsenden (18 – 21 Jahre) nur in Betracht, wenn mit der Anwendung des allgemeinen Strafrechts zu rechnen ist.
Welche Rechtsmittel gibt es gegen einen Strafbefehl?
Je nach Fallkonstellation kann es im Übrigen auch sinnvoll sein, den Strafbefehl lediglich auf den Rechtsfolgenausspruch zu beschränken. Denkbar ist etwa, dass alleine die Tagessatzanzahl bzw. die Tagessatzhöhe angegriffen wird.
Auch nach bereits erfolgter Anklageerhebung kann im Übrigen unter bestimmten Umständen das Strafverfahren noch in ein „Strafbefehlsverfahren“ übergeleitet werden. Voraussetzung hierfür ist u. a., dass die allgemeinen Voraussetzungen für den Erlass eines Strafbefehls vorliegen, der Durchführung einer Hauptverhandlung das Ausbleiben oder die Abwesenheit des Angeklagten oder ein anderer wichtiger Grund entgegenstehen und die Staatsanwaltschaft einen solchen Antrag stellt. Aus Sicht des Strafverteidigers kann allerdings nur davor gewarnt werden, sich selbst an der Spezialregelung des § 408a StPO auszuprobieren. Häufigste Konsequenz beim unentschuldigten Fehlen eines Angeklagten in der Hauptverhandlung ist nämlich nicht der Erlass eines Strafbefehls, sondern der Erlass eines Haftbefehls.
Was ist das Zwischenverfahren?
Häufig – die genaue Ausformulierung ist bundesweit in den einzelnen Gerichtsbezirken unterschiedlich – wird dem Beschuldigten einer Straftat die Anklageschrift mit folgendem Hinweis übermittelt:
„Sehr geehrter Herr XY,
gemäß § 201 StPO wird Ihnen anliegende Anklageschrift übermittelt. Sie können innerhalb einer Frist von 2 Wochen die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen. Die Tatsachen, die Sie beweisen wollen, und die Beweismittel hierfür (Urkunden, Zeugen, Sachverständige, Tatortbesichtigung) müssen genau angegeben werden. (…)“
Spätestens bei Erhalt der Anklageschrift empfiehlt es sich, so rasch als möglich professionelle anwaltliche Unterstützung im Bereich des Strafrechts einzuholen. Keinesfalls sollten unbedacht im Nachgang zur Zustellung der Anklageschrift Erklärungen gegenüber dem Gericht abgegeben werden, welche nicht zuvor mit dem Strafverteidiger erörtert wurden. Auch hier gilt, dass die umfassende Prüfung und das Durcharbeiten der vollständigen Ermittlungsakte bzw. Strafakte Grundvoraussetzung für eine effektive Strafverteidigung sind.
Sofern das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens beschließt, muss sich der Beschuldigte bzw. Angeklagte in einem Hauptverhandlungstermin verantworten.
Was ist Inhalt der Anklageschrift?
Wichtig zu wissen: Fehler bei der Anklageschrift können vom Strafverteidiger gerügt werden. In Betracht kommt etwa ein Antrag auf Nichteröffnung des Verfahrens bzw. ein solcher auf Nichtverlesung eines fehlerhaften Anklagesatzes.
Ist die Anklage mit einem wesentlichen Mangel behaftet, so ist diese und der Eröffnungsbeschluss gegebenenfalls unwirksam, was zur Einstellung des Verfahrens führen kann (vgl. BGH StraFo 2007, 290). Gewisse Mängel der Anklageschrift können allerdings auch geheilt werden.
Nach der Rechtsprechung des BGH ist von einem wesentlichen Mangel der Anklage in der Regel dann auszugehen, wenn die Tat nicht genügend konkretisiert ist, sodass unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht (vgl. etwa BGHSt 40, 44, 45; BGH NStZ 1996, 294). Auch kommt es immer wieder vor, dass der Anklagesatz selbst Elemente der Beweiswürdigung enthält. Dies ist nicht statthaft, da sonst durch die Verlesung des Anklagesatzes die Unvoreingenommenheit – etwa von Schöffen – beeinträchtigt werden würde. Zwar kann und soll die Anklageschrift auch Elemente der Beweiswürdigung enthalten. Diese müssen allerdings getrennt unter dem Punkt „wesentliches Ergebnis der Ermittlungen“ abgefasst sein und nicht im zu verlesenden Anklagesatz.
Hauptverhandlung Strafrecht – Ablauf des Gerichtsverfahrens
Wie läuft eine strafrechtliche Hauptverhandlung ab?
Sodann verlassen die Zeugen den Sitzungssaal. Daraufhin wird der Angeklagte zu seinen persönlichen Verhältnissen vernommen.
Im Nachgang hierzu verliest der Staatsanwalt den Anklagesatz. Sodann wird der Angeklagte darauf hingewiesen, dass es ihm frei steht, sich zu der Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Hat sich der Angeklagte dazu entschieden, sich zur Sache zu äußern, wird er zur Sache vernommen.
Anschließend wird regelmäßig in die sogenannte Beweisaufnahme eingetreten. Das Gericht hat hierbei die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind. Im Rahmen einer effektiven Strafverteidigung hat hier der Strafverteidiger die Möglichkeit, deutlich auf den Gang des Verfahrens Einfluss zu nehmen und die maßgebenden Weichenstellungen vorzunehmen. Insbesondere besteht ein eigenständiges Beweisantragsrecht bzw. Fragerechte und Beanstandungsrechte.
Zur Beweisaufnahme gehören u. a. auch die Verlesung von Urkunden, die in Augenscheinnahme von Beweisobjekten bzw. die Zeugenbefragungen.
Nach dem Schluss der Beweisaufnahme folgt der Schlussvortrag des Staatsanwalts bzw. des Strafverteidigers (Schlussplädoyer). Im Übrigen erhält der Angeklagte das Recht zum letzten Wort.
Diese Darstellung des wesentlichen Verlaufs einer strafrechtlichen Hauptverhandlung ist aufgrund der Komplexität des Verfahrens naturgemäß verkürzt und nicht vollständig. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass bei entsprechender juristischer Fachkenntnis einerseits und persönlichem Einsatz andererseits ein breites Instrumentarium für den Strafverteidiger zur Verfügung steht, um auf den Gang und Inhalt der Hauptverhandlung Einfluss zu nehmen.
Ist eine strafrechtliche Hauptverhandlung immer öffentlich?
Es bestehen ferner gesetzliche Einschränkungen des Gebots der Öffentlichkeit. Diese gelten etwa bei Jugendstrafverfahren. Auch ist es möglich, dass der Strafverteidiger oder ein anderer Verfahrensbeteiligter für Teile der Hauptverhandlung den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. Hauptanwendungsfälle sind hierbei die Regelungen des § 171a GVG (Verhandlung über die Unterbringung), des § 171b GVG (Öffentlichkeitsausschluss zum Schutz der Privatsphäre) sowie des § 172 GVG (Öffentlichkeitsausschluss wegen Aspekten der Staatssicherheit, der öffentlichen Ordnung, der Sittlichkeit oder Leib, Leben und Gesundheit eines Zeugen).
Ausnahmsweise ist auch ein Ausschluss der Öffentlichkeit während der Urteilsverkündung möglich. Maßgebend ist hierfür die gesetzliche Regelung des § 173 Abs. 2 GVG.
Wichtig zu wissen: Trotz der Ausnahmen und Möglichkeiten, im Einzelfall einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit zu stellen, ist der Öffentlichkeitsgrundsatz ein äußerst wichtiges Verfahrensgebot. Dies führt in der Konsequenz dazu, dass etwaige Verletzungen des Gebots der Öffentlichkeit einen absoluten Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 6 StPO darstellen können. Erfahrene Strafgerichte sind daher häufig darauf bedacht, Ausschlussmöglichkeiten der Öffentlichkeit eher zurückhaltend in Anwendung zu bringen, um hier keine prozessualen und revisionsrechtlich angreifbaren Fehler zu provozieren. Gerade in diesen Fällen ist ein umso energischeres Einschreiten des Strafverteidigers geboten, wenn dies zum Schutz der Persönlichkeit des Mandanten notwendig und rechtlich möglich ist.
Wie kann der Strafverteidiger Einfluss auf den Gang der Hauptverhandlung nehmen?
Kann auch ein Staatsanwalt wegen Befangenheit abgelehnt werden?
Was gilt bei einer Befangenheit des Richters?
Wichtig zu wissen: Ein erfolgreicher Befangenheitsantrag gegen den Richter setzt auch die Einhaltung bestimmter Formalien voraus. Dies betrifft u. a. Fragen des Zeitpunkts der Ablehnung, der Person des Ablehnungsberechtigten bzw. der Mittel zur Glaubhaftmachung der Besorgnis einer Befangenheit.
Kann auch ein Sachverständiger wegen Befangenheit abgelehnt werden?
Was ist, wenn Verhandlungsunfähigkeit vorliegt?
Ist in der Hauptverhandlung eine Gegenüberstellung zulässig?
Was ist das Erklärungsrecht im Sinne des § 257 StPO in der Hauptverhandlung?
Kann ein ausländischer Angeklagter einen Dolmetscher in der Hauptverhandlung verlangen?
Im Übrigen wichtig zu wissen: Auch die Ablehnung eines Dolmetschers wegen Besorgnis der Befangenheit ist denkbar. Gem. §§ 191 GVG i. V. m. 74 StPO erfolgt die Ablehnung des Dolmetschers wegen Besorgnis der Befangenheit aus denselben Gründen, wie die Ablehnung eines Sachverständigen. Denkbar kann eine Besorgnis der Befangenheit etwa sein, wenn der Dolmetscher dem Angeklagten aus politischen oder religiösen Gründen nicht neutral gegenübersteht. Auch wurde die Besorgnis der Befangenheit des Dolmetschers bereits in Fallkonstellationen angenommen, in welchen dieser fortgesetzt die Pflicht zur wortgetreuen Übersetzung ignoriert und eigene Wertungen äußert (vgl. LG Darmstadt StV 1990, 258).
Welche Rechtsmittel gibt es gegen ein Urteil?
Ferner ist gegen amtsgerichtliche Urteile das Rechtsmittel der Sprungrevision statthaft (vgl. § 335 StPO).
Gegen Urteile des Landgerichts ist hingegen statthaft das Rechtsmittel der Revision (§ 333 StPO). Der Unterschied zwischen Berufung einerseits und Revision andererseits besteht – vereinfacht ausgedrückt – darin, dass bei der Revision lediglich eine Überprüfung des Verfahrensablaufs und des festgestellten Sachverhalts stattfindet. Es kommt aber nicht zu einer neuen Beweisaufnahme, sondern nur zu einer eingeschränkten Überprüfung. Bei der Berufung hingegen, jedenfalls soweit sie nicht beschränkt wird, findet eine komplette Neuverhandlung statt, bei welcher auch nochmals umfassend Zeugen gehört bzw. Beweismittel beigebracht und bewertet werden können.
Zeuge im Strafverfahren – Anwalt als Zeugenbeistand
Werden alle Zeugen in der Hauptverhandlung vereidigt?
Steht meiner Ehefrau ein Recht zur Aussageverweigerung in der Hauptverhandlung zu?
Das Zeugnisverweigerungsrecht des Ehegatten besteht im Übrigen auch dann fort, wenn die Ehe zwischenzeitlich nicht mehr besteht (vgl. § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO). Wichtig zu wissen: Auch in Fällen, in welchen ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht, entbindet dies den Zeugen nicht davon, der Zeugenladung Folge zu leisten und bei Gericht zu erscheinen.
Was ist der Unterschied zwischen dem Zeugnisverweigerungsrecht und dem Auskunftsverweigerungsrecht?
Das Auskunftsverweigerungsrecht ist in § 55 StPO geregelt. Danach kann ein Zeuge die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Durch diese Vorschrift soll der Zeuge davor geschützt werden, sich selbst oder einen Angehörigen bei wahrheitsgemäßer Beantwortung der Frage selbst zu belasten. Dem Grunde nach ist das Auskunftsverweigerungsrecht im Gegensatz zum Zeugnisverweigerungsrecht nicht umfassend, sondern nur eingeschränkt bzgl. belastender Fragen.
Wichtig zu wissen: Auch das Auskunftsverweigerungsrecht kann allerdings zum „Vollrecht“ erstarken, wenn schlechterdings keine Frage vorstellbar ist, bei deren Beantwortung nicht die Gefahr einer Selbstbelastung besteht. Die Erfahrung in der Strafverteidigungspraxis zeigt hier immer wieder, dass die entsprechenden Belehrungen durch die Gerichte teilweise diesen Hinweis nicht enthalten.
Kann auch ein Zeuge einen Anwalt beauftragen?
Privatklage – Nebenklage – Beschleunigtes Verfahren – Wiederaufnahme
Was ist ein Privatklageverfahren?
In der Strafverteidigungspraxis ist die Bedeutung von Privatklageverfahren eher gering. In aller Regel verfolgt der angeblich oder tatsächlich Verletzte einer Straftat diesen Weg nicht alleine weiter, sofern die Staatsanwaltschaft eine entsprechende Verweisung auf den Privatklageweg vorgenommen hat. In der weit überwiegenden Zahl der strafrechtlichen Mandate ist der Vorgang in strafrechtlicher Hinsicht faktisch „erledigt“, sofern eine Verweisung auf den Privatklageweg erreicht werden kann. Insofern handelt es sich um ein für den Strafverteidiger durchaus wichtiges Instrumentarium, welches im Interesse des Mandanten gegenüber der Staatsanwaltschaft angeregt wird.
Was ist eine Nebenklage?
Was ist ein beschleunigtes Verfahren?
Ursprünglich waren die Regelungen zum beschleunigten Verfahren in den §§ 212 ff StPO geregelt. Durch das sogenannte „Verbrechensbekämpfungsgesetz“ wurden die Normen allerdings modifiziert und an anderer Stelle in der StPO eingefügt. Eine wesentlich höhere Anwendungsdichte in der Praxis hat sich hierdurch allerdings nicht ergeben.
Was ist ein Wiederaufnahmeverfahren?
Wichtig zu wissen: Die im Gesetz bestimmten Wiederaufnahmegründe sind abschließend. So ist eine Wiederaufnahme zu Gunsten des Verurteilten gem. § 359 StPO nur zulässig,
a) wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
b) wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zu Ungunsten des Verurteilten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
c) wenn bei einem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung einer Amtspflichten schuldig gemacht hat, sofern die Verletzung nicht vom Verurteilten selbst veranlasst ist;
d) wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welche das Strafurteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben ist;
e) wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherheit zu begründen geeignet sind;
f) wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheit oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht.
Auch eine Wiederaufnahme zu Ungunsten des Angeklagten ist denkbar. Dies ist in § 362 StPO geregelt, wobei eine solche Vorgehensweise in der strafrechtlichen Praxis äußerst selten ist.
Strafvollstreckung – Strafvollzug
Es liegt ein rechtskräftiges Urteil vor – Welche Möglichkeiten gibt es auf Ebene der Strafvollstreckung?
Daneben kann unter engen Voraussetzungen auch ein Gnadenantrag Sinn machen.
Was sind die Voraussetzungen für einen Halbstrafenantrag?
Wichtig zu wissen: Auch beim Halbstrafenantrag können positive Argumente angeführt werden, welche bereits im Urteil selbst Berücksichtigung gefunden haben (vgl. Fischer, StGB, § 57 Rn. 29; München NStZ 87, 74 ff; Koblenz StV 91, 428 ff; Karlsruhe NStZ-RR 97, 323 ff). Dies bedeutet, dass im Rahmen einer effektiven Strafverteidigung im Grunde bereits im Ermittlungsverfahren bzw. im gerichtlichen Verfahren Weichenstellungen vorgenommen werden können, welche später auch auf Vollstreckungsebene von Bedeutung sind. Zuständig für die Entscheidung über den Halbstrafenantrag ist in der Regel die Strafvollstreckungskammer, in deren Bezirk die Justizvollzugsanstalt liegt, in welcher sich der Verurteilte befindet. In Sonderkonstellationen kann allerdings auch das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig sein, wenn etwa die Strafvollstreckungskammer nicht oder noch nicht mit der Sache befasst war (§ 462a Abs. 2 StPO, Fischer, StGB, § 57 Rn. 32).
Zwei-Drittel-Antrag – Was sind die Voraussetzungen?
Welche Rechtsmittel bestehen gegen eine ablehnende Halbstrafenentscheidung bzw. Zwei-Drittel-Entscheidung?
Strafverteidigung durch Fachanwalt für Strafrecht
Strafverteidiger/Strafrechtskanzlei/Anwalt für Strafrecht/Fachanwalt für Strafrecht – Wo liegen die Unterschiede?
Die Bezeichnungen Anwalt für Strafrecht, Strafverteidiger, Strafrechtskanzlei, Experte für Strafrecht, Spezialist für Strafrecht, Strafrechtsbüro, Strafrechtler, Kanzlei für Strafrecht oder Strafrechtsanwalt sind gesetzlich nicht geschützt und darüber hinausgehend auch teilweise berufsrechtlich problematisch. Mitunter werden diese von Anwälten verwendet, die zwar strafrechtliche Mandate führen, aber nicht den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ erworben haben.
Wie kann ich mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM in Kontakt treten?
Hauptverhandlung vermeiden
In vielen Fällen lässt sich eine belastende öffentliche Hauptverhandlung durch frühzeitige, strategische Verteidigung verhindern. Ich prüfe die Ermittlungsakte, entlaste Sie frühzeitig und nutze alle rechtlichen Möglichkeiten, um das Verfahren, sofern irgend möglich, bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen. So bleibt vieles diskret, schneller und für Sie deutlich weniger belastend.
Bundesweit Kontakt aufnehmen
Unabhängig von Ihrem Standort übernehme ich Ihre Verteidigung und zeige Ihnen zeitnah auf, wie wir strategisch sinnvoll vorgehen.
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